Honorar | Preise

Behandlungskosten

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, orientieren sich die Honorarsätze für Behandlungsleistungen am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Homöopathie-Leistungen weichen - bedingt durch den zeitlichen und fachlichen Aufwand - vom Gebührenrahmen des GebüH ab. In jedem Fall entsprechen diese Leistungen den Behandlungsziffern des Leistungsverzeichnisses Klassische Homöopathie (LVKH) - siehe insbesondere S. 9-13 LVKH.

Gesetzliche Krankenversicherungen (Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatz- und Betriebskrankenkassen) schließen keine Behandlungsverträge mit Heilpraktikern und so werden Heilpraktikerhonorare in der Regel nicht übernommen. Manche Ersatzkassen erstatten einen Teil der Behandlungskosten bis zu einem festgelegten jährlichen Höchstbetrag, nachdem der Versicherte die Heilpraktiker-Rechnung dort einreicht. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Kasse.

Nicht selten sind gesetzlich Versicherte jedoch Mitglied in einer Solidargemeinschaft oder haben eine private Krankenzusatzversicherung, über die - je nach getroffener Vereinbarung - auch Heilpraktiker-Leistungen übernommen werden.

Private Krankenversicherungen erstatten die Behandlungskosten ganz oder teilweise - je nach abgeschlossenem Tarif. Beihilfeberechtigte erhalten u.U. von den Beihilfestellen eine anteilige Kostenerstattung für viele Heilpraktiker-Leistungen, allerdings sind die Erstattungen für homöopathische Behandlungen gedeckelt. Bitte fragen Sie ggf. bei Ihrer Beihilfestelle, bzw. auch bei Ihrer privaten Versicherung nach!

Solidargemeinschaften wie z.B. Artabana stehen der Erstattung von Heilpraktikerleistungen, speziell von Homöopathie-Leistungen, in der Regel sehr aufgeschlossen gegenüber.

Für Kinder bis 14 Jahren gelten ermäßigte Tarife bei den Homöopathie-Leistungen (siehe unten).

Bei Menschen mit kleinem Einkommen besteht die Möglichkeit, individuelle Preisermäßigungen und / oder zinslose Ratenzahlungsmodalitäten zu vereinbaren. Bitte sprechen Sie mich ggf. darauf an.

Ein individuelles Kennenlern-Gespräch bis zu 10 Minuten telefonisch ist für Sie jedenfalls kostenlos!

In der Praxis liegt ein aktuelles Leistungsverzeichnis aus.

Link zum Leistungsverzeichnis Klassische Homöopathie (LVKH) - hier klicken!

Download-Version des LVKH (pdf)

Link zum Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) (nur für Leistungen, die nicht die Homöopathie betreffen)

Besprechungsecke im Heilraum am Hofgarten, Praxis Rainer Bienlein